1. Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von „Martin. Marketing Management, Christina Martin (MMM)“ erfolgen ausschließlich auf Grund dieser nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von MMM in Veröffentlichungen, Anzeigen, etc. sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich MMM 14 Kalendertage gebunden. Entwürfe, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  2. Die Mitarbeiter von MMM sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
  3. MMM behält sich das Recht vor, einen Kunden vor Vertragsschluss auf dessen Bonität zu prüfen.
  4. MMM erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, schuldet jedoch bei Beratungs- und Schulungsleistungen keinen Erfolg.
  5. MMM ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen.
  6. MMM steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschrittes auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Kunden hieraus keine Nachteile entstehen.

3. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von MMM sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  3. Abschlags- oder Ratenzahlungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  4. MMM ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist MMM berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  5. Bei Zahlungsverzug erhebt MMM für Mahnungen Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 €.
  6. Als Verzugszins gilt der jeweils geltende gesetzliche Zinssatz.
  7. Wenn MMM Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist MMM berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen.
  8. MMM ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  9. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
  10. MMM ist berechtigt, bei Erst- oder Neukunden 40% der Auftragssumme als Vorauskasse in Rechnung zu stellen.

4. Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von MMM setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  3. MMM bietet oft Neuentwicklungen oder Leistungen zu Veränderungsprozessen an, dessen Ablauf nicht 100%ig vorherbestimmbar ist, in diesem Fall ist ein Liefertermin nur als Richtwert zu sehen.
  4. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die MMM die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten von MMM oder deren Unterlieferanten eintreten, hat MMM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen MMM, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird MMM von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich MMM nur berufen, wenn er den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
  6. MMM ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

5. Mitwirkungspflicht

  1. MMM führt die Leistungen in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden aus.
  2. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller an MMM übergebenen Vorlagen allein Berechtigter ist und keine Rechte Dritter verletzt. Sollte der Kunde entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein und Dritte Rechte geltend machen, so stellt der Kunde MMM von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  3. Der Kunde verpflichtet sich sämtliche notwendige Daten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
  4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass MMM alle, für die Ausführung der Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig und termingerecht vorgelegt werden. Darüber hinaus hat der Kunde alle notwendigen Informationen an MMM weiter zu geben. Dies gilt auch für Umstände, Informationen und Vorgänge, die während der Tätigkeit von MMM bekannt werden. Auf Verlangen von MMM hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seine Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
  5. Wünscht der Kunde während oder nach der Auftragsbearbeitung Änderungen, so hat er gegebenenfalls die Mehrkosten zu tragen.
  6. MMM übergibt dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen mit einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Funktionsfähigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit. Erhält MMM bis Ablauf der Frist keine Korrekturaufforderung, so gelten die überlassenen Entwürfe und/ oder Testversionen durch den Kunden als genehmigt.
  7. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht gegenüber MMM nicht, so ist MMM nach insgesamt zwei Fristsetzungen berechtigt trotz nicht fertig gestellter Leistung den Vertrag vollumfänglich abzurechnen. Eine Haftung für Zeitverzögerung, die auf Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6. Urheberrechte

  1. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei MMM.
  2. MMM überträgt den Kunden die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Das ausschließliche Nutzungsrecht bleibt bei MMM, es sei denn, dass vertraglich etwas anderes vereinbart wurde. Die jeweils gestaltenden Nutzungsrechte werden erst dann auf den Kunden übertragen, wenn die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte ohne schriftliche Zustimmung von MMM ist unzulässig.
  3. MMM wird auf sämtlichen Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt. Wird durch den Kunden das Recht auf Namensnennung verletzt, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten vertraglichen Vergütung an MMM zu zahlen. Unabhängig davon bleibt das Recht von MMM in konkreten Fall höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  4. Konzeptionen, Entwürfe und Zeichnungen im Rahmen von Aufträgen dürfen vom Kunden oder von Dritten nicht ohne ausdrückliche Einwilligung von MMM verändert oder übertragen werden. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannte Regelung, so verpflichtet er sich, eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
  5. MMM bleibt in jedem Fall berechtigt, die erstellen Produkte und Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung unentgeltlich zu präsentieren und ggf. Links zu setzen.
  6. Der Kunde wird sämtliche Copyrightvermerke von MMM unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode enthaltenen Hinweise auf MMM.
  7. Der Kunde räumt MMM das Recht ein, im Rahmen des Impressums und an geeigneter Stelle eine Verlinkung auf die Website von MMM einzubinden.

7. Kündigung von Verträgen

  1. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Wenn nicht anders vereinbart, so gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
  3. Verträge mit einer Mindestlaufzeit können während dieser nicht ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit kann von jeder der Parteien mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erstmals zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung gilt der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit als unbefristet geschlossen.
  4. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von MMM oder ein Rechtsformwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

8. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. MMM bedarf zur sinnvollen Nutzung, zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Leistungsangebotes einiger Daten des Kunden. MMM erhebt, verarbeitet, speichert und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, so weit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. MMM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden über die Inanspruchnahme der von MMM angebotenen Dienste, so weit dies erforderlich ist, um dem Nutzer die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen oder um die Nutzung dieser Dienste abzurechnen.
  2. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die MMM im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  3. MMM verpflichtet sich über alle Informationen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht, soweit der Kunde MMM von dieser Schweigepflicht entbindet.
  4. MMM ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden befugt anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der vertraglich geschuldeten Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat MMM deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicher zu stellen.

9. Rechte des Kunden wegen Mängeln

  1. Die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
  2. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von MMM nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, unberechtigte Eingriffe in den Quellcode vorgenommen oder unberechtigte Dritte mit der Behebung von Mängeln beauftragt, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte.
  3. Der Kunde muss MMM sämtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitteilen.
  4. Falls der Kunde verlangt, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann MMM diesem Verlangen entsprechen, wobei Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von MMM zu bezahlen sind.
  5. Schlägt die Nachbesserung zwei mal Frist fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von MMM. Bei Zahlungsverzug ist MMM berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

11. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MMM für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens.
  3. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von MMM garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
  4. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von MMM entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  5. Soweit die Haftung von MMM ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MMM.

12. Sonstiges

  1. Alle Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen MMM und dem Kunden getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
  2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MMM und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Mühlhausen.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Unwirksamen werden durch wirksame Bedingungen derart ersetzt, dass der mit den unwirksamen Bedingungen angestrebte Zweck erreicht werden kann.

Stand: Juli 2010